Behindertenrechtskonvention

 

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, auch bekannt als Behindertenrechtskonvention, wurde im Dezember 2006 auf der Ebene vieler internationaler Staaten verabschiedet. Einen wichtigen Grundgedanken der Behindertenrechtskonvention stellt die Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft dar.
Durch das Unterzeichnen der Konvention verpflichteten sich die Vertragsstaaten, in allen gesellschaftlichen Bereichen Bedingungen zu schaffen bzw. Bedingungen zu erweitern, die die Belange, Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Seit 2009 gilt die Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland, jedoch wird sie noch nicht umfassend umgesetzt und stellt eine große Herausforderung für die Bundesrepublik Deutschland dar. Hierzulande wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. in Berlin mit der Aufgabe betreut, als unabhängige Einrichtung die Umsetzung des Übereinkommens zu überwachen und zu fördern. Das Institut engagiert sich in vielen Bereichen der Inklusion. Die geschichtliche Entwicklung ist anhand der Zeitleiste „Inklusion als Menschenrecht“ auf der Homepage der Einrichtung zu finden.
Natürlich gibt es auch einen internationalen Ausschuss, in dem Experten aus den einzelnen Vertragsstaaten daran arbeiten, wie und ob die UN-Behindertenrechtskonvention richtig umgesetzt wird. Dieses ist im Artikel 34 der UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich vereinbart.

Im Juni 2011 wurde von der Bundesregierung ein „nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention“ entwickelt, bei welchem sich viele Menschen mit Behinderung und Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen, unter dem Motto „nichts über uns ohne uns“ engagiert haben. Wesentliche Ziele des Übereinkommens bestehen in der Förderung von Rechten von Menschen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen in Bezug auf folgende Inhalte:

• Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderung
• Ein angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
• Barrierefreiheit (Bauen, Wohnen, Verkehr, Zugang zu Informationen, kulturelles Leben, Freizeit)
• Freiheitsentziehende Maßnahmen und strukturelle Gewalt
• Verhinderung von Diskriminierung aufgrund der Einschränkung bzw. Hautfarbe, Geschlecht, kultureller und/oder religiöser Orientierung, Alter oder sexueller Orientierung
• Eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
• Gesundheit, Rehabilitation und Arbeit (Ein Recht auf Zugang zur Arbeitswelt)
• Bildung und Erziehung

Auf der Homepage von Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, finden Sie das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ als Download.

 

 

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